Bewertungsglossar

Wert hat
eine genaue Bedeutung.

Jeder Bericht muss Wertbasis, Zweck, Stichtag und wesentliche Annahmen nennen. Begriffe aus Gesetz, Versicherung oder Rechnungslegung gelten in ihrem jeweiligen Rahmen.

01
IVS-Wertbasis

Marktwert

Geschätzter Betrag, zu dem ein Vermögenswert am Stichtag zwischen einem kaufbereiten Käufer und verkaufsbereiten Verkäufer nach angemessener Vermarktung, unabhängig, sachkundig, umsichtig und ohne Zwang übertragen werden sollte.

02
Unternehmensspezifisch

Investment Value / Worth

Wert eines Vermögenswerts für einen bestimmten Eigentümer oder Erwerber im Hinblick auf dessen individuelle Anlage- oder Betriebsziele. Er kann vom Marktwert abweichen.

03
IVS-Wertbasis

Marktmiete

Geschätzte Miete, zu der ein Immobilienrecht am Stichtag zwischen vermietungsbereitem Vermieter und mietbereitem Mieter zu angemessenen Bedingungen und ohne Zwang vermietet werden sollte.

04
IFRS 13

Fair Value

Veräußerungspreis, der bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für einen Vermögenswert erzielt oder für eine Schuld gezahlt würde.

05
Vertragsbezogener Begriff

Versicherungswert

Nach Versicherungsvertrag und geltendem Rahmen bestimmter Betrag, meist bezogen auf Wiederherstellungs- oder Ersatzkosten und ausdrücklich gedeckte Nebenkosten.

06
Wert für Sondererwerber

Besonderer Wert

Zusätzlicher Wert aus Eigenschaften, die nur für einen bestimmten Erwerber relevant sind, etwa Nachbarschaft, Synergie oder eine einzigartige Nutzung.

07
IAS 36

Nutzungswert

Barwert der künftigen Zahlungsströme, die ein Unternehmen aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seiner späteren Veräußerung erwartet.

08
Gesetzlicher Rahmen

Enteignung

Zwangserwerb für öffentliche Zwecke gegen Entschädigung nach Verfassung und geltendem Recht. Gesetzliche Wertbasis, Stichtag und Annahmen sind maßgeblich.

09
Griechischer Verwaltungswert

Objektiver Steuerwert

Steuerwert, der nach dem griechischen Zonensystem und gesetzlichen Koeffizienten berechnet wird. Er entspricht nicht zwingend dem Marktwert.